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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07   

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https://dejure.org/2009,21240
LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07 (https://dejure.org/2009,21240)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.2009 - L 13 SB 235/07 (https://dejure.org/2009,21240)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - L 13 SB 235/07 (https://dejure.org/2009,21240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Behinderten auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale der außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) und für das Merkzeichen T; Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderten bei Einschränkung der Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße und Fortbewegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • menschenundrechte.de (Kurzinformation)

    Landessozialgericht stützt Entscheidung auf Behindertenrechtskonvention

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finale Betrachtungsweise bei Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finale Betrachtungsweise bei Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG (Prof. Dr. Carsten Wendtland)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, RdNr 17 f m w N).

    Vielmehr muss sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren; dies ist § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, RdNr 17 m w N).

    Denn die maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen nicht darauf ab, über welche Wegstrecke ein schwerbehinderter Mensch sich außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung (BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, RdNr 18).

    Das BSG hat allerdings geklärt, dass in ihrer Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkte schwerbehinderte Menschen sich beim Gehen regelmäßig körperlich besonders anstrengen müssen und dass die für aG geforderte große körperliche Anstrengung dann gegeben sein dürfte, wenn die festgestellte Wegstreckenlimitierung auf 30 m darauf beruht, dass der Betroffene bereits nach dieser kurzen Wegstrecke erschöpft ist und er neue Kräfte sammeln muss, bevor er weitergehen kann (BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, RdNr 24 m w N).

    Das BSG geht für den Fall, dass der Betroffene sich nur langsam und selbst mit Hilfe des Rollators nur über maximal 30 m am Stück fortbewegen kann und danach eine Pause einlegen muss, wobei er sich auf den Rollator setzt, und wenn darüber hinaus beim Gehen Schmerzen und Unsicherheiten auftreten, davon aus, dass der Betroffene in seiner Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkt ist (BSG, Urteil vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, RdNr 24).

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07
    Wie der 9. BSG-Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 2002 (B 9 SB 7/01 R) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07
    Dies folgt aus dem funktionenorientierten Charakter der Anerkennung der Behinderungen und der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, d h die Feststellungen haben sich nicht an den Ursachen sondern an den Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu orientieren (vgl zum GdB: BSG, Urteil vom 30. September 2009, B 9 SB 4/08 R RdNr 30, sog "finale" Betrachtung).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07
    21 Das BSG hat überdies inzwischen geklärt, dass ein erhebliches Übergewicht nicht zu den Faktoren gehört, die keinen Bezug zu einer Behinderung haben und daher bei der Beurteilung des Gehvermögens unberücksichtigt bleiben (BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R, RdNr 14) Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen, sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (BSG ebd m w N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle

    Die genannten Normen der UN-BRK können aber generell als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden, was speziell für das Verständnis des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gilt (vgl. BSG, Urteil vom 06. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 31 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. Dezember 2009 - L 13 SB 235/07 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - L 29 AL 337/09

    Erstattung der Kosten für Tiefgarage - des behindertengerechten Umbaus der Außen-

    Die genannten Normen der UN-BRK begründen im Ergebnis keine eigenständigen Rechtsgrundlagen zur Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die UN-BRK, vorliegend insbesondere die genannten Normen, können aber generell als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden, was speziell für das Verständnis des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gilt (vgl. BSG Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - zitiert nach juris Rz. 31 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 3. Dezember 2009 - L 13 SB 235/07 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 8 SB 3722/11

    Behindertenparkplatz nur bei erheblicher Gehbeeinträchtigung

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Urteile des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.12.2008 (S 35 (6) SB 43/06) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.12.2009 (L 13 SB 235/07) berufen.
  • SG Stuttgart, 17.06.2010 - S 6 SB 7503/09

    1. Zumindest für das Merkzeichen "aG" mangelt es seit 01.01.2009 einer

    Es bedurfte jedenfalls von außen kommender Anstöße, hier wenigstens ein juristisches Problembewusstsein auf eine breitere Basis zu stellen, wobei z. B. - wenngleich noch nach altem Recht - die sog. "Zucker-Rechtsprechung" des Bundessozialgerichts, ausgehend von dem Urteil vom 24. April 2008 (B 9/9a SB 10/06 R) ebenso gehört wie das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2009 (Aktenzeichen L 13 SB 235/07) mit den dortigen Hinweisen auf bindendes supranationales Rechts (Rn. 34) oder zuletzt BSG, Urteil vom 29. April 2010 (Aktenzeichen B 9 SB 2/09 R, dort insbes. Rn. 42 f., wenngleich dort zu vordergründig anderem Bezug) und - von einem gänzlich anderen Ansatz her hierzu allerdings noch kritisch z. b. Luthe (in SGb 2009, S. 569 ff. - m. w. N.) - durch den Bundesrat mit dessen Entschließung vom 28. November 2008 unter der Zielrichtung einer Überprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der individueller bezogenen ICF (= Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit; BR-Drs. 767/08).
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